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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz

Bitte informieren Sie sich auf den folgenden Seiten allgemein über die Organisation und Aufgaben eines Amtsgerichts als Teil der rechtsprechenden Gewalt und im besonderen über die vielfältigen Tätigkeiten und Dienstleistungen des Amtsgerichts Vaihingen/Enz.

Unsere Kontaktdaten, also die Hausanschrift und die Postfachadresse, die Telefon- und Telefaxnummer sowie die E-Mail-Adresse erfahren Sie, wenn Sie unten die Schaltfläche "Kontakt" anklicken.

Antragsformulare für Beratungshilfe liegen aus. Sie können ausgefüllte Anträge in den Briefkasten werfen. Auskünfte erhalten Sie gerne telefonisch.

Der Besuch der Rechtsantragstelle ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07042/9742-0 oder 07042-9742-18 möglich.

Rechtsantragsstelle:

Bitte bringen Sie zur sachgerechten Antragstellung folgende Unterlagen vollständig mit:

(folgende bereits angekreuzte Unterlagen sind immer mitzubringen, die übrigen, soweit zutreffend!)

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Schriftstücke, die den Sachverhalt verdeutlichen (z. B. Schreiben der Gegenpartei, Kündigung, Rechnung etc.)
  • Schriftstücke, die Ihre eigenen Versuche, die Angelegenheit selbst zu regeln, belegen  (z. B. eigene Schreiben an den Gegner, Widerspruchsbescheid der Behörde etc.)
  • vollständige Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung 

und zusätzlich:

Einkommensnachweise der letzten 3 Monate vor Antragstellung (soweit zutreffend): 

  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen                                                
  • Krankengeldbescheid
  • Arbeitslosengeld I - Bescheid                                               
  • Rentenbescheid
  • Arbeitslosengeld II - Bescheid (Hartz IV)                               
  • Wohngeldbescheid
  • Sozialhilfebescheid/Grundsicherungsbescheid                        
  • BAföG-Bescheid
  • bei Schülern: Schulbescheinigung
  • bei Selbständigen: Einkommensüberschussberechnung und letzter Steuerbescheid
  • Nachweis über das Einkommen des Ehegatten oder von unterhaltsberechtigten Kindern 

Nachweise über Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen, falls diese nicht bereits aus den Kontoauszügen ersichtlich sind: 

  • Mietvertrag                                            
  • Unterhaltszahlungen
  • Versicherungsbeiträge                            
  • Ratenzahlungen auf Schulden oder Kredite 

Fehlende Unterlagen können die Zurückweisung des Antrags zur Folge haben.

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